Die „freiwillige“ Ausweiskennzeichnung: Eine kuriose Initiative des Deutschen Golf Verbands (DGV)
Der deutsche Hologramm-Nonsens
Mit einem speziellen Hologramm („ohne“, „R“, „vS“ und „R/vS“) auf den Golfausweisen des DGV soll exakt dargestellt werden, dass … ja, was eigentlich? Auf jeden Fall: dass ein wenig Bürokratie in Deutschland immer geht. Und dass Golfer nicht nur einfach Golfer sind, sondern dass man sie auch anständig reglementieren, klassifizieren und abqualifizieren muss.
Ausländische Golfer schütteln über das deutsche Hologramm nur verständnislos den Kopf. „Typisch deutsch“, sagte ein Golfer in Irland. „Wenn Ihr kein Problem habt, schafft Ihr Euch eines. Aber Ihr habt ja auch keine Golftradition. Um bei uns zu spielen, braucht man einen solchen Nonsens nicht, sondern nur ein paar Golfschläger und das Geld fürs Greenfee.“ Soviel zum Thema „Golf – Breitensport in Deutschland?“.
Obwohl es diesen Hologramm-Nonsens ja nun schon eine Weile gibt, tauchen dennoch bei deutschen Golfern immer wieder Fragen auf, die das Hologramm der „freiwilligen“ Ausweiskenn- zeichnung betreffen. Also erklären wir es gerne nochmal – und immer wieder und immer wieder. Vielleicht tragen wir so dazu bei, dass diese „grandiose Idee“ hoffentlich möglichst schnell dort landet, wo sie hingehört: in den Papierkorb.
„ohne“
Das heißt: igittigitt - ohne Hologramm. Ihr Ausweis ist sozusagen nackt – ein eindeutiger Makel, der darauf hin- weist, dass der Aus- weisinhaber offensichtlich eine Fern- oder andere Billig- mitgliedschaft besitzt. Eigentlich gehören Sie auf keinen Golf- platz. Kurios dabei: Er bescheinigt dennoch, dass Sie irgendwo ordentliches Mitglied eines im DGV "ordentlich registrierten" Golfclubs sind und dieser Golfclub zwar nicht an der „frei- willigen“ Ausweiskennzeichnung des DGV teilnimmt, diesem – und den jeweiligen Landesgolfverbänden – jedoch brav jedes Jahr die fälligen Abgaben pro Ausweis zuführt. Kleine Rechenaufgabe: Bei 624.569 Mitgliedern (2011) sind das wie viele Millionen Euro? Außerdem ist der „ohne“-Golfer berechtigt, in anderen Clubs, die an der „freiwilligen“ Ausweiskennzeich- nung teilnehmen, möglicherweise ein erhöhtes Greenfee be- zahlen zu dürfen.
Noch ein kleiner Hinweis: Die DGV-Tochter VcG (Vereinigung clubfreier Golfer) bietet Golfeinsteigern ebenfalls Billigmit- gliedschaften für 195 Euro pro Kalenderjahr an. Auf der Homepage der VcG steht unter dem Punkt „internationale Akzeptanz“: „Sie sind im In- und Ausland ein willkommener Gastspieler – allein in Deutschland stehen Ihnen rund 700 Golfanlagen offen.“ Was nicht dort steht: VcG-Mitglieder dürfen – wie auch andere Golfer mit Fernmitgliedschaften – auf diver- sen deutschen Golfanlagen, die an der „freiwilligen“ Ausweis-kennzeichnung teilnehmen, gerne ein erhöhtes Greenfee be- zahlen. Alles verstanden?
„R“
Dieses Zeichen ist rein clubbezogen. Wenn das silberne Regionalitäts-Hologramm auf einem Ausweis steht, dann weiß man: Mindestens 90 Prozent der Clubmitglieder wohnen nicht weiter als 100 Kilometer von ihrer Golfanlage entfernt. Keine Fernmitglied- schaft also – und das ist schon sehr beruhigend. Nicht auszu- denken, man hätte als Regionalgolfer einen Spieler im Flight, der 120 oder gar 150 Kilometer weit entfernt wohnt. Da ist einem schon der berufstätige Golfer (verheiratet, zwei Kinder) lieber, der praktisch ums Eck wohnt und nur am Wochenende gelegentlich zum Spielen kommt.
„vS“
Das silberne Holo- grammkürzel steht für „volles Spielrecht“. Nicht achtel, viertel oder hal- bes – nein: volles Spiel- recht. Der Golfspieler darf also „ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung“ auf seinem Heimatplatz „voll“ spielen, jede Spielbahn. Und wenn er dann zu einem fremden Platz kommt? Hat er auch dort volles Spielrecht? Klar, wenn er Greenfee bezahlt.
Nein, so ganz ausgegoren ist das alles noch nicht. Deshalb ein Vorschlag: Wie wäre es mit der neuen Einführung von „hS“? Richtig: halbes Spielrecht. Das hieße, dass ein Golfer mit diesem Hologramm (vielleicht in Pink?) auf fremden Golfplätzen gegen ein erhöhtes Greenfee nur jedes zweite Loch spielen darf. Oder „9S“ (Golfer darf nur neun Löcher spielen).
„R/vS“
Dieses Hologramm ist sozusagen das Gelbe vom Ei. Damit sind Sie ein vom DGV vollwertig anerkannter, regis- trierter, ordentlicher, fern- und billigmitgliedschaftsfreier, einfach seriöser Club- golfer. Mit dieser Kennzeichnung dürfen Sie das, was Sie vorher auch ohne „freiwillige“ Ausweiskennzeichnung in fast allen deutschen Golfclubs durften: vorurteilsfrei auf allen Plätzen spielen.
Vereinsmeierei
Wenn der Bürokratismus irgendwo seine Wurzeln hat, dann mit Sicherheit in Deutschland. Hier wird alles geregelt – und zwar gründlich. Auch das Golfspiel. Wozu haben wir schließlich unsere Vereine und Verbände. Man wird, gerade wenn man öfter im Ausland auf die eine oder andere Runde geht, das Gefühl nicht los: „Nur so zum Spaß darf in Deutschland niemand Golf spielen.“
Wie der Deutsche Golf Verband mit seinem Hologramm deutlich demonstriert: Golf in Deutschland ist – jedenfalls mehrheitlich – nach wie vor ein elitärer Sport und somit vom oft gepriesenen „Breitensport“ immer noch weit entfernt. Billig Golfen (mit preiswerten Fernmitgliedschaften, auch von der VcG) wird subtil verhindert.
Die Frage sei erlaubt: Weshalb benötigt man eigentlich ein Hologramm auf einem Golfausweis? Wie eingangs schon gesagt: Ausländische Golfer schütteln darüber nur den Kopf. Der Verdacht liegt nahe, dass dem DGV) vor allem eines ein Dorn im Auge ist: dass es Unternehmen gibt, die mit Clubaus- weisen handeln und so genannte Fernmitgliedschaften an- bieten, die mit knapp 300 Euro pro Jahr deutlich billiger sind als eine reguläre Golfclub-Mitgliedschaft.
Dazu muss man wissen, dass der DGV an jeden Golfclub (egal ob 9 oder 18 Löcher) eine bestimmte Anzahl von Ausweisen vergibt. Hat der Club nun weniger Mitglieder als die ihm zu- stehenden Ausweise, kann er die restlichen Karten an einen Anbieter von Fernmitgliedschaften verkaufen – schließlich muss die Kasse am Jahresende ja stimmen.
Bewusste Klassifizierung
Weshalb der Deutsche Golf Verband nun schon seit Jahren so vehement gegen die Fernmitgliedschaften angeht: Weil er mit seiner Tochtergesellschaft, der „Vereinigung clubfreier Golfer“ (VcG), selbst eine Billigmitgliedschaft anbietet – und die unabhängigen Kartenhändler ihm das Geschäft vermiesen. Aber weshalb dann das Hologramm? Schadet doch nur selbst.
Diese bewusste Klassifizierung trifft viele Interessenten, die mit dem Golfsport beginnen möchten, sich jedoch eine teure Mitgliedschaft nicht leisten können und deshalb eine Fernmitgliedschaft ins Auge fassen. Betroffen sind aber auch Golfer, die aus geschäftlichen Gründen örtlich flexibel sein müssen: Da haben sie nun gerade eine kostspielige Clubmit- gliedschaft beispielsweise in der Nähe von München gekauft und werden dann für ein oder zwei Jahre nach Hamburg versetzt. Dort zahlen sie nun zusätzlich Greenfees.
In beiden Fällen würde sich also eine preiswerte Fernmit- gliedschaft lohnen. Und genau die versucht der DGV zu monopolisieren – mit dem eigenen Billigheimer VcG und einem unsinnigen Hologramm, das nur eines bewirkt: dass der Golfsport in Deutschland auch in naher Zukunft alles andere sein wird als ein Breitensport.
Fred König