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1. November 2018

von Fred König (Erstabdruck im Golf Ticker)

 

Ver|eins|mei|e|rei

 

So sieht laut Duden die korrekte Trennung jenes Begriffs aus, mit dem übertriebenes Wichtignehmen der Betätigung in einem Verein bezeichnet wird. Wobei hier auch die Ver|bands|mei|e|rei nahtlos einbezogen werden kann, denn rein rechtlich gesehen gibt es zwischen den beiden Meiereien keinen Unterschied.

 

Das deutsche Phänomen der V-Meierei hatte einst schon den unvergesslichen Kurt Tucholsky beschäftigt. 1926 schrieb er ein Gedicht, das mit folgenden Zeilen begann:

 

In mein' Verein bin ich hineingetreten,

weil mich ein alter Freund darum gebeten,

ich war allein.

Jetzt bin ich Mitglied, Kamerad, Kollege –

das kleine Band, das ich ins Knopfloch lege,

ist der Verein.“

 

Auch ich kam vor rund 25 Jahren durch einen alten Freund in „mein' Verein“. Wobei ich zunächst immer nur dachte, ich sei Mitglied in einem schlichten Club. Doch nach einer Zeit ebenso skurriler wie komplizierter Lehrstunden und Prüfungen – übrigens meine erste Begegnung mit Vereinsmeierei – erhielt ich eine Mitgliedskarte und stellte plötzlich fest, dass ich nun nicht nur einem Verein, sondern sogar einem „Verband“ angehörte. Ein solcher ist in aller Regel eine Spur größer organisiert, letztlich allerdings auch nur ein Verein – in welchem außerordentlich engagierte, betriebsame Menschen sich unzähligen Formalien und Statuten widmen. Und dabei mitunter schwer verständliche Entscheidungen und kuriose Richtlinien treffen. Gegen die kann man zwar protestieren, doch das ist ebenso sinnlos wie – nach Loriot – ein Leben ohne Mops.

 

Und noch einmal Kurt Tucholsky:

 

Wir haben einen Vorstandspräsidenten

und einen Kassenwart und Referenten

und obendrein

den mächtigen Krach der oppositionellen

Minorität, doch die wird glatt zerschellen

in mein' Verein.“

 

Mein „Verein“ hat heute rund 860 ordentliche und außerordentliche Mitglieder, dazu knapp 645.000 registrierte Gleichgesinnte. Und wir alle widmen uns einem Hobby, besser gesagt Freizeitsport: dem Golfspiel.

Seit 2017 bekommen wir jedes Jahr über unsere Golfclubs einen Vereins-Mitgliedsausweis, auf dessen Vorderseite ein großes weißes „R“ mit einer kleinen Golffahne zu sehen ist. Es handelt sich um eine sogenannte Regionalkennzeichnung – und die bekommt nur ein „anständiger“ Golfspieler, also einer, der nicht weiter als 70 Kilometer von seinem Heimatclub entfernt wohnt. Nicht auszudenken, man hätte jemanden im Flight, der gar 100 Kilometer oder mehr entfernt wohnen würde. Davor war es übrigens noch skurriler. Da gab es neben dem „R“ (damals gültig bis 100 Kilometer Umkreis) auch noch ein „vS“ – es stand für „volles Spielrecht“.

 

Doch blicken wir wieder „nach vorne in die Vergangenheit“. Ohne die aktuelle R-Kennzeichnungen auf dem Ausweis wurde und wird man noch sofort als Inhaber einer Fern-Billigmitgliedschaft identifiziert und bestraft: Solche „Sparfüchse“ müssen in vielen Clubs ein deutlich erhöhtes Greenfee bezahlen.

Dass man mit „R“ die Zahl der Golfspieler*innen in überschaubaren Grenzen hält, hat zum einen seine Vorteile; es gibt beispielsweise weniger Gedränge auf den Plätzen. Andererseits: Der Sport wird dadurch nicht unbedingt populärer, was sich natürlich beim Spielernachwuchs und dessen mögliche Ambitionen für einen späteren Einstieg in den Profi-Golfsport bemerkbar macht. Nur so nebenbei: Im Official World Golf Ranking gibt es keinen deutschen Golfer unter den Top 100.

Wobei ehrlicherweise gesagt werden muss, dass mein flexibler Verein, der mit dem „R“, dauerhaft bemüht ist, im Gegenzug die geringe Zahl der deutschen Golfer anzuheben – mit Hilfe eines Unter-Vereins, der für rund 120 Euro pro Jahr Fernmitgliedschaften ohne „R“ verkauft.

Ich habe einmal versucht, ausländischen Golffreunden dieses weltweit einmalige Alleinstellungsmerkmal zwischen „Regional“ und „Fern“ zu erklären. Hoffnungslos. Genauso gut hätte ich über den Einfluss der venezianischen Kirchenmalerei in der Provence referieren können.

 

 

 

 

 

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